Aktuell behandelt das Parlament einen Gesetzesentwurf, mit dem die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie innerstaatlich umgesetzt wird. Dabei sind Anpassungen im Konsumentenschutzgesetz insbesondere in den Bereichen des „Haustürgeschäftes“ und des „Fernabsatzes“ (= Internet, Telefon, usw.) vorgesehen.
All die wesentlichen, im Gesetzesentwurf vorgesehenen Änderungen setzen stets voraus, dass es sich um ein (ev. erst entstehendes) Vertragsverhältnis zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher handelt. Der Gesetzgeber hat dazu vor Augen, dass der Konsument eine ausführliche und verständliche Information über alle wesentlichen Einzelheiten des Vertragsverhältnisses, insbesondere auch sämtliche anfallenden Kosten, erhält. Bis er eine solche Aufklärung erhalten hat, ist zwar der Unternehmer, nicht aber der Verbraucher an den Vertrag gebunden.
Ebenso umfangreich wie die Liste der dem Konsumenten zu erteilenden Informationen ist aber auch die Liste derjenigen Verträge, die von dieser Bestimmung ausgenommen sind. Wesentlich sind dabei vor allem Vertragsverhältnisse über Geschäfte des täglichen Lebens ebenso wie über den Erwerb oder die Miete von Immobilien.
Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers (oder einem Messestand) abgeschlossen werden, steht dem Konsumenten darüber hinaus für 14 Tage ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Obwohl diese Bestimmung an sich nicht neu ist, hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die 14-Tages-Frist nicht zu laufen beginnt, solange der Verbraucher nicht auch die Ware und wiederum eine Aufklärung über sein Rücktrittsrecht erhalten hat.
Als interessanten Ansatz hat der Gesetzgeber auch vorgesehen, dass eine telefonische Kontaktaufnahme des Konsumenten mit dem Unternehmer nach Vertragsabschluss ohne weitere Gebühren möglich sein muss. Damit möchte man die mit erheblichen Kosten verbundenen Service-Hotlines abstellen.
Sobald der Gesetzentwurf auch im Parlament die erforderliche Mehrheit erhält und in seiner endgültigen Fassung feststeht, wird von unserer Kanzlei eine auf die betroffenen Unternehmer zugeschnittene Info-Pill veranstaltet.