Am 11. Juli hat sich der Umweltausschuss des europäischen Parlaments auf eine Überarbeitung der Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung geeinigt. Die zur Debatte stehende Version soll die UVP deutlich ausweiten. Umweltorganisationen begrüßen das Ergebnis. Das europäische Umweltbüro betont, dass die vorliegenden Vorschläge wichtige bestehende Schlupflöcher stopfen würden und, dass der Fokus der Richtlinien mit der geplanten Überarbeitung ausgeweitet werden würde. Darüber hinaus soll der am 11. Juli angenommene Text eine Passage enthalten, die sicherstellen soll, dass Projekte vor Abschluss der UVP nicht vorzeitig starten können. Zudem ist ein Monitoring der Projekte während aller Phasen vorgesehen. Während dem Bewilligungsverfahren sollen erstmals alle relevanten Alternativprojekte überprüft werden müssen. Ein besonderes Hauptaugenmerk legt der Vorschlag auf Vorgaben, welche die Öffentlichkeit umfassender informieren soll und die Einbeziehung der BürgerInnen unterstützt.
Dies beinhaltet u.a. eine verpflichtende Rücksichtnahme der Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit im Projektvorschlag. Der von vielen Seiten stark kritisierte Schiefergasabbau („Fracking“) soll erstmals mit einer EU-weiten Regelung durch die UVP‐Richtlinie geregelt werden. Während einige Länder wie Frankreich das „Fracking“ bereits per Gesetz verboten haben oder wie die Niederlande ein Moratorium verhängt haben, wollen andere Länder wie Großbritannien oder Polen die Umweltauflagen für die umstrittene Methode des Schiefergasabbaus mildern. Jene Länder erhoffen sich dadurch ‐ wie in den USA ‐ niedrigere Energiepreise. Der Vorschlag des Umweltausschusses sieht eine verpflichtende UVP‐Prüfung bei jeder Art von Bohrung nach unkonventionellen Erdgasvorkommen vor. Momentan sind zum Beispiel Probebohrungen von einer UVP‐Prüfung ausgenommen, weil die Prüfung erst nach einer bestimmten Produktionsmenge der Öl‐ und Gasgewinnung verpflichtend vorgeschrieben ist. Dies wäre nach dem neuen Vorschlag nicht mehr möglich.
Zusätzlich müssten noch unterirdische Auswirkungen bei der Genehmigung mit in Betracht gezogen werden. Die litauische Ratspräsidentschaft will noch dieses Jahr in den Trilog‐Gesprächen zur Novelle der UVP‐Richtlinie eine Einigung zwischen EU-Parlament und Rat erzielen.
Eine Information des Tirol-Büros in Brüssel