Die Zwangsvollstreckung österreichischer Exekutionstitel im Ausland, insbesondere in Deutschland

Im Rahmen der anwaltlichen Beratung fällt immer wieder auf, dass Gläubiger, welche über einen österreichischen Exekutionstitel (z.B. Urteil, Zahlungsbefehl, Beschluss, gerichtlicher Vergleich) verfügen, der Ansicht sind, dass dieser nur in Österreich mittels Zwangsvollstreckung gerichtlich durchgesetzt werden kann. Wenn sie dann erfahren, dass der Schuldner ins Ausland verzogen ist, befürchten sie häufig, dass ihr Titel nichts mehr wert ist. Hier kann jedoch Entwarnung gegeben werden:

 

Die grundsätzliche Möglichkeit der Anerkennung und Vollstreckung österreichischer Exekutionstitel ist aufgrund europäischer Verordnungen zumindest innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gesichert. Die Zwangsvollstreckung selbst erfordert jedoch aufgrund der dennoch bestehenden Barrieren meist die Beiziehung eines ortsansässigen Rechtsanwaltes.

 

Anders bei der Zwangsvollstreckung österreichischer Exekutionstitel in Deutschland:

Schon allein das Fehlen sprachlicher Hürden erleichtert die Kommunikation mit Gerichten und Gerichtsvollziehern. Hinzu kommt eine gewisse Ähnlichkeit des deutschen Zwangsvollstreckungsrechtes und des österreichischen Exekutionsrechtes. Auch wird das Einschreiten österreichischer Rechtsanwälte von den deutschen Gerichten und Gerichtsvollziehern problemlos akzeptiert.

Es war daher schon bisher für einen in dieser Hinsicht erfahrenen österreichischen Rechtsanwalt möglich, österreichische Exekutionstitel in Deutschland gerichtlich durchzusetzen. Mühsam gestaltete sich jedoch bislang die Informationsbeschaffung über die Verhältnisse des Schuldners (z.B. über Wohnsitz, Arbeitsstelle, Bankkonten). Hier schafft das sogenannte „Gesetz über die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“, welches in seinen wesentlichen Teilen am 01.01.2013 in Kraft getreten ist, Abhilfe: Dieses Gesetz versetzt den Gerichtsvollzieher unter bestimmten Voraussetzungen in die Lage, bei Drittbehörden, insbesondere Meldebehörden, den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Kraftfahrt-Bundesamt, Auskünfte über den Schuldner einzuholen, wenn der Gläubiger die hierfür erforderlichen Anträge stellt. Dadurch können – unter der Voraussetzung der richtigen Antragstellung – die Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckung eines österreichischen Exekutionstitels in Deutschland wesentlich erhöht werden.

 

Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich beratend und ausführend zur Seite.

Mit klaren Worten

Mag.Dr.jur. Katharina Gruber

Abstract:

Die häufigen Befürchtungen von Gläubigern, dass ihre österreichischen Exekutionstitel „nichts mehr wert sind“, wenn der Schuldner seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt hat, sind insbesondere aufgrund entsprechender europäischer Verordnungen in der Regel unbegründet. Die Möglichkeit der Anerkennung und Vollstreckung in anderen EU-Mitgliedstaaten ist dadurch gewährleistet. Vor allem die Zwangsvollstreckung in Deutschland kann auch durch einen österreichischen Rechtsanwalt durchgeführt werden, wobei ein kürzlich in Kraft getretenes Gesetz wesentliche Erleichterungen bei der Informationsbeschaffung mit sich bringt.

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