Ich habe die Versicherungsprämie nicht bezahlt - was passiert mir?

Hinsichtlich der Versicherungsprämien ist zu unterscheiden, ob es sich um die erste Versicherungsprämie aufgrund eines neuen Vertrages oder um eine Folgeprämie handelt. Die rechtliche Beurteilung der Nichtbezahlung ist dementsprechend unterschiedlich.

Die erste Versicherungsprämie, also jene unmittelbar nach Abschluss des Versicherungsvertrages, muss binnen 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolizze einbezahlt werden. Erhält man keine Versicherungspolizze, empfiehlt es sich, bei der Versicherung nachzufragen. Bezahlt man nach Erhalt der Polizze die Erstprämie nicht, kann die Versicherung sofort vom Vertrag zurücktreten. Es besteht daher die Gefahr, dass man mit seinem Pkw ab diesem Zeitpunkt des Rücktrittes ohne Haftpflichtversicherung unterwegs ist, oder bei anderen Versicherungspolizzen im Schadensfall keine Ersatzleistung erbracht wird.

Anders verhält es sich mit den Folgeprämien. Wird eine solche nicht bezahlt, muss die Versicherung die Prämie schriftlich einmahnen und eine Zahlungsfrist von weiteren zwei Wochen setzen. Erst wenn auch diese Nachfrist abgelaufen ist, ohne dass die Versicherungsprämie bezahlt wurde, kann es teuer werden. Zum Beispiel muss die KFZ-Versicherung zwar nach einem Unfall  dem Unfallgegner den Schaden ersetzen, wird aber das Geld vom Versicherungsnehmerzur Gänzezurückverlangen.

Achtung! Wird die Erstprämie überhaupt nicht bzw. die Folgeprämie nicht innerhalb der Nachfrist bezahlt, melden die Versicherungen dies an die Zulassungsbehörde, die dann die Kennzeichentafel durch die Polizei ohne Vorankündigung einziehen kann. Der säumige Prämienzahler steht dann plötzlich ohne Kennzeichen da.

Mit klaren Worten

Dr.jur. Helmut Naschberger

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