Falls ein GmbH-Geschäftsführer es unterlässt, einbehaltene Dienstnehmer-beitragsanteile an die Krankenkasse abzuführen wird in der Folge die Krankenkasse gegen den Geschäftsführer einen Haftungsbescheid erlassen.
Ein Geschäftsführer bestritt sein Verschulden an der unterlassenen Weiterleitung mit der Begründung, dass er selber über die Geldmittel der Beitragsschuldnerin nicht habe verfügen können da die Freigabe aller Mittel allein durch die Muttergesellschaft möglich war. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) folgte dieser Argumentation nicht sondern entschied gegen den Geschäftsführer.