Ab 19. Jänner 2013 werden nur noch Führerscheine nach einheitlichem EU-Modell ausgegeben. Diese gelten 15 Jahre lang und müssen spätestens dann verlängert werden. Dazu braucht es weder eine ärztliche Untersuchung noch eine behördliche Prüfung. Ältere Führerscheine behalten ihre Gültigkeit, müssen aber spätestens bis 2033 umgetauscht werden.
Vereinfachungen bei PKW-Anhängerbestimmungen
Um Gespanne zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen lenken zu dürfen, muss man ab 19.01.2013 lediglich ein Fahrtraining im Ausmaß von sieben Stunden absolvieren und nicht wie bisher die Führerscheinklasse BE erwerben.
Änderungen auch bei der Motorrad-Ausbildung
Die bisherigen zwei Motorradklassen werden zu einem dreistufigen Modell ausgebaut. Neu dazu kommt die Klasse A 1, die schon mit 16 Jahren erworben werden kann. Sie erlaubt das Fahren mit Motorrädern bis maximal 125 ccm.