Vorsicht - Verkehrsstrafen im Ausland

Italien:

Im beliebtesten Ferienland der Österreicher müssen alkoholisierte Lenker ab 1,5 Promille damit rechnen, dass ihr Fahrzeug, soferne sie selbst Eigentümer desselben sind, enteignet und zwangsversteigert wird.

Verstöße, wie Geschwindigkeitsübertretungen oder Drängeln zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr, kosten um ein Drittel mehr als die Strafen tagsüber betragen. Wer am Steuer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mindestens € 150,-- an Strafe bezahlen.

 

Spanien:

Hier kann Falschparken sehr teuer kommen. Spanien verrechnet in der Regel bis zu € 200,-- dafür. Bei schweren Vergehen, wie Übertretung der Geschwindigkeit um 50 km/h und mehr, sind  mindestens € 600,-- zu bezahlen.

 

Griechenland:

Auch hier sind die Strafen im europäischen Vergleich recht hoch. Dazu muss man auch beachten, dass die Fristen für deren Bezahlung sehr kurz angesetzt sind. So kostet beispielsweise ein Verstoß gegen das Überholverbot bei Sofortzahlung € 350,-- erhöht sich aber nach Ablauf von zehn Tagen um das Doppelte. Mindestens € 350,-- drohen übrigens auch, wenn man in Griechenland den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat.

 

Niederlande:

In den Niederlanden wurden kürzlich die Strafsätze um bis zu 40 % angehoben. So beträgt zum Beispiel die Strafe für Falschparken mindestens € 85,--.

 

Skandinavien:

Laut ÖAMTC handelt es sich um den unangefochtenen Spitzenreiter in Sachen "hohe Strafen". In Dänemark werden zum Teil gehaltsbezogene Strafen verhängt, d.h. wer mehr verdient, zahlt mehr. Alkohol am Steuer kann in Dänemark mindestens einen Monatsverdienst kosten. In Norwegen kann alkoholisiertes Fahren in Einzelfällen sogar zur Gefängnisstrafe führen. Ein Verstoß gegen das Überholverbot kostet mindestens € 670,--.

 

Schweiz:

Hier geht die Exekutive relativ rigoros vor. So kosten Geschwindigkeitsüberschreiten ab 50 km/h mindestens € 690,--.

 

Laut Auskunft des ÖAMTC ist die Schweiz auch bei der Verwendung von Navigationsgeräten mit Radarwarnfunktion besonders streng. Diese Geräte dürfen in der Schweiz weder erworben noch verwendet werden.

 

Strafen reisen nach:

Der ÖAMTC weist darauf hin, dass jener, welcher glaubt, einen Strafzettel im Ausland grundsätzlich ignorieren zu können, irrt. Es ist möglich, dass nicht bezahlte Auslandsstrafen von den österreichischen Behörden zwangsweise eingetrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Reiseland, in dem der Verstoß begangen wurde, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen hat. Häufig wird die Vollstreckung im Inland jedoch auch ohne oder aufgrund einer falschen gesetzlichen Grundlage versucht. Deshalb rät der ÖAMTC jedenfalls dazu, mit einem Juristen Kontakt aufzunehmen. Der ÖAMTC weist auch darauf hin, dass Strafmandate nach Österreich in deutscher Sprache ausgefüllt werden müssen.

Mit klaren Worten

Dr.jur. Helmut Naschberger

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