Abgelaufenes Pickerl im Ausland

Schwierigkeiten mit einem abgelaufenen Pickerl gibt es vor allem in den Ländern Ungarn, Polen und Tschechei und gelegentlich in Italien. Dabei wird  entweder die Einreise verweigert bzw. an Ort und Stelle die Weiterfahrt unterbunden.

 

Grundsätzlich unterliegt die Pickerl-Überprüfung dem Recht des Landes, in dem das Auto zugelassen ist. Trotzdem kommt es immer wieder in den genannten Ländern zu massiven Problemen mit abgelaufenen Pickerln. Teilweise wird eine Geldstrafe verhängt, teilweise wird aber auch die Kennzeichentafel abgenommen. Diese Vorgangsweise widerspricht zwar internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen, bringt aber dennoch kurzfristige Unannehmlichkeiten bzw. Hinderungen an einen schönen Ausflug oder Urlaub.

 

Das österreichische Kraftfahrgesetz gibt Autobesitzern ein Monat vor und vier Monate nach dem Monat des Überprüfungstermines Zeit, die Fahrzeugbegutachtung durchführen zu lassen. Das Auto fährt daher auch vier Monate lang nach dem eingestanzten Überprüfungstermin rechtmäßig. Das Pickerl ist in diesem Zeitraum nicht als abgelaufen zu betrachten.

Viele Länder kennen aber keine oder kürzere Toleranzfristen aus Österreich und die dortigen Beamten glauben dann, dass sie ein Fahrzeug nach den eigenen Regeln zu beurteilen bzw. zu beanstanden haben. Diese Vorgangsweise ist zwar EU-rechtswidrig, schafft aber für die Betroffenen dennoch groß Unannehmlichkeiten.

 

Wer sich von vorneherein etwaige Probleme wegen eines abgelaufenen Pickerls ersparen möchte, sollte daher vor Reiseantritt sicherstellen, dass das Ablaufdatum auf der Begutachtungsplakette bis zur Heimreise aus dem Urlaub nicht überschritten wird.

Mit klaren Worten

Dr.jur. Helmut Naschberger

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